Q1: Bieten Sie Rechtsberatung sowohl im türkischen als auch im deutschen Recht an?
Antwort: Unsere Kernkompetenz liegt in über 25 Jahren Erfahrung im türkischen Recht. Für Angelegenheiten, die das deutsche Rechtssystem betreffen, arbeiten wir eng mit unseren etablierten Partnerkanzleien in Deutschland (u. a. in Berlin und Frankfurt) zusammen.
Q2: Muss ich für mein Gerichtsverfahren in die Türkei reisen?
Antwort: In den meisten Fällen ist das nicht erforderlich. Durch die Erteilung einer notariellen Vollmacht (über das türkische Konsulat in Deutschland) können wir alle Verfahren in Ihrem Namen in der Türkei abwickeln.
Q3: Wie werden die Anwaltsgebühren berechnet?
Antwort: Die Honorare richten sich nach dem Umfang, der Komplexität des Falles und dem Aufwand. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei. Wir bieten Ihnen vorab transparente Festpreise oder flexible Ratenzahlungsmöglichkeiten an.


