Smyrna Legal berät ausländische und deutschsprachige Mandanten im Ausländerrecht in der Türkei sowie bei Fragen zur türkischen Staatsangehörigkeit, zu Aufenthaltstiteln und zu weiteren ausländerrechtlichen Verfahren.
Insbesondere bei längerfristigem Aufenthalt, Immobilienbesitz, familiären Beziehungen oder geschäftlichen Aktivitäten in der Türkei können unterschiedliche aufenthalts- und ausländerrechtliche Fragen entstehen.
Türkische Staatsangehörigkeit
Wir beraten Mandanten zu den rechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit und unterstützen bei der Vorbereitung und Prüfung entsprechender Verfahren.
Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen und Nachweise erforderlich sein. Daher sollte vor einer Antragstellung geprüft werden, welche rechtliche Grundlage im konkreten Fall einschlägig ist.
Aufenthaltserlaubnis in der Türkei
Ausländische Staatsangehörige benötigen je nach Dauer und Zweck ihres Aufenthalts eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Wir beraten bei rechtlichen Fragen rund um Aufenthaltstitel, Verlängerungsverfahren sowie bei Problemen im Zusammenhang mit behördlichen Entscheidungen.
Arbeitserlaubnis
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei eine berufliche Tätigkeit ausüben möchte, kann je nach Art der Tätigkeit und persönlicher Situation eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Wir unterstützen Mandanten bei der rechtlichen Einordnung und bei Fragen zu den hierfür erforderlichen Verfahren.
Ablehnung und behördliche Maßnahmen
Wenn Anträge abgelehnt oder andere belastende ausländerrechtliche Entscheidungen getroffen werden, prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Maßnahmen.
Dabei können sowohl verwaltungsrechtliche Anträge als auch gerichtliche Verfahren relevant sein. Besondere Aufmerksamkeit gilt gesetzlichen Fristen und der richtigen Verfahrensart.
Grenzüberschreitende Sachverhalte
Viele unserer Mandanten haben gleichzeitig rechtliche oder wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland und zur Türkei. Fragen zu Staatsangehörigkeit, Aufenthalt, Familie, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen können sich dabei überschneiden.
Wir prüfen solche Sachverhalte möglichst ganzheitlich und beziehen bei Bedarf weitere Rechtsgebiete in die Beratung ein.
Deutschsprachige Beratung
Die Beratung kann vollständig auf Deutsch erfolgen. Termine sind persönlich sowie telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Wenn Sie Unterstützung im Ausländerrecht in der Türkei, bei Aufenthaltsfragen oder bei Fragen zur türkischen Staatsangehörigkeit benötigen, können Sie uns über unsere Kontaktseite erreichen.


